Das europäische Komitee der RUCIP freut sich, bekannt geben zu können, dass am 1. Oktober 2025 eine neue Ausgabe der Regeln und Praktiken des intereuropäischen Kartoffelhandels (RUCIP) in Kraft treten wird, die einen moderneren, praktischeren und transparenteren Rahmen für den Kartoffelhandel in Europa schafft.
Diese aktualisierten Vorschriften sind das Ergebnis jahrelanger enger Zusammenarbeit zwischen Branchenexperten, Händlern und Rechtsexperten in ganz Europa und zielen darauf ab, die Rechtssicherheit, Effizienz und Harmonisierung im Kartoffelsektor zu stärken.
Warum eine neue Version?
Die RUCIP-Regeln wurden erstmals 1956 erstellt und zuletzt 2021 überarbeitet. Sie dienen seit langem als Eckpfeiler des Kartoffelhandels und bieten grundlegende Verfahren für Verträge, Gutachten und Schiedsverfahren.
Der Überarbeitungsprozess umfasste zwischen 2016 und 2025 29 Arbeitsgruppensitzungen mit Experten aus Belgien, der Tschechischen Republik, Deutschland, Spanien, Frankreich, Italien, den Niederlanden, Polen und Großbritannien. Die Überarbeitung im Jahr 2025 wurde durch die Notwendigkeit vorangetrieben:
Modernisieren Sie die Struktur und Sprache der Regeln, um ihre Anwendung und Schulung zu erleichtern.
Anpassung an technologische Entwicklungen, einschließlich der Nutzung elektronischer Kommunikation und digitaler Formulare;
An die aktuellen EU-Pflanzengesundheitsvorschriften anpassen;
Verbessern Sie die Streitbeilegungsverfahren, um sie kostengünstiger und transparenter zu gestalten.
Was ist neu?
Zu den wichtigsten Änderungen in der Ausgabe 2025 gehören:
Eine klarere Struktur, die in drei Hauptteile unterteilt ist: Regeln und Praktiken, Regeln für die Expertenbewertung und Regeln für die Schiedsgerichtsbarkeit;
Referenzsprache ist jetzt Englisch;
Gesamttext verbessert und klare Definitionen (zB „etablierter Makler“, „Frostschutz“);
Erläuterungen zu Verpackung, Temperaturkontrolle, Dokumentanforderungen und Reklamationsverfahren;
Bei Schiedsgerichtsverfahren besteht nun die Möglichkeit, bei Forderungen unter 25.000 € nur einen Schiedsrichter einzusetzen.
Keine Ausnahme für Industriekartoffeln im Falle höherer Gewalt;
Anhänge überarbeitet oder ergänzt, darunter neue Toleranztabellen und standardisierte Gutachter- und Schiedsantragsformulare;
Anpassung an die geltenden Pflanzenschutzvorschriften;
Angepasste Honorare für Sachverständige und Schiedsrichter auf Basis des Streitwerts und der Reisekosten;
Quelle und Foto: Europatat

